Rede zur europäischen Verfassung - 24.02.2005

 

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Marianne Tritz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rede als Video

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich wollte eigentlich einen anderen Einstieg für meinen Beitrag zur europäischen Verfassung wählen;

(Peter Hintze (CDU/CSU): Dann nehmen Sie den lieber! Das ist besser!)

aber da Herr Schäuble noch einen kleinen Schlenker zur Visageschichte gemacht hat, möchte ich darauf erwidern.

(Michael Roth (Heringen) (SPD): Ja, das tut auch Not!

Herr Schäuble, die Europa-Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben noch im Januar 2005 Visaerleichterungen für die Ukraine gefordert. In einem Änderungsantrag zu einer Resolution zu den ukrainischen Wahlen

(Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Für die legale Einreise!)

hat die EVP-Fraktion den Rat und die Kommission aufgefordert, sich für die erleichterte Visavergabe an Ukrainer einzusetzen. Alle Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP haben am 13. Januar 2005 in namentlicher Abstimmung für diese Resolution gestimmt. - Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die europäische Verfassung braucht eine breite Unterstützung im ganzen Land. Dazu wollen wir hier und heute unseren Beitrag leisten. Diese Verfassung wird die Europäische Union demokratischer, transparenter und effizienter machen und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Alle Umfragen besagen, dass die übergroße Mehrheit der Deutschen der EU-Verfassung positiv gegenübersteht. Zugleich sagen die Befragten jedoch, dass sie über den Inhalt der Verfassung zu wenig wüssten. Es muss unsere Aufgabe als Parlamentarier sein, diese Wissenslücken gemeinsam mit der Bundesregierung und den Medien in den nächsten Monaten zu füllen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dazu gehört, dass wir konkrete Ängste in der kritischen Öffentlichkeit klar ansprechen und ausräumen müssen. Zum Beispiel gibt es die Sorge, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu militärisch werden könnte. Lassen Sie mich darauf etwas genauer eingehen: Die Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ein Prozess, der nicht mit der europäischen Verfassung begonnen hat, sondern sich vom Vertrag von Maastricht über Amsterdam und Nizza bis zum heutigen Tage immer weiter entwickelt hat. Diesen Prozess halte ich für unverzichtbar. Nur ein gemeinsames und starkes Europa hat wirklichen Einfluss im Rahmen der internationalen Gemeinschaft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Roth (Heringen) (SPD))

Man kann in diesem Zusammenhang sicherlich fragen, ob die Einrichtung einer europäischen Verteidigungsagentur zwingend notwendig in der Verfassung stehen muss. Ich meine, nein; denn die Verteidigungsagentur ist ohnehin schon im Aufbau, und zwar auf der Grundlage der jetzigen Verträge. Aber dass wir eine solche Verteidigungsagentur brauchen, steht meiner Ansicht nach außer Frage. Jeder der 25 Mitgliedstaaten unterhält nach wie vor seine eigenen Streitkräfte und seine eigenen Rüstungskapazitäten. Arbeitsteilungen und das Zusammenlegen von Fähigkeiten sind selten. Vielfach sind diese Streitkräfte schon aufgrund unterschiedlicher technischer Standards nicht in der Lage zusammenzuarbeiten. Das bedeutet konkret: Die europäischen Staaten geben mehr Geld für Verteidigung aus als nötig. Mit der europäischen Verteidigungsagentur werden militärische Überkapazitäten abgebaut und - gesamteuropäisch betrachtet - Verteidigungsausgaben eingespart.

Außerdem ist die europäische Verfassung die erste Verfassung, die im Rahmen ihrer sicherheitspolitischen Bestimmungen gleichberechtigt von zivilen und militärischen Mitteln spricht. Wenn man sich Art. I-3 anschaut, stellt man fest, dass es endlich auch aus friedenspolitischer Perspektive eine positive andere Gewichtung der außenpolitischen Zielbestimmungen gibt. Dieser Bedeutungszuwachs der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sollte sich dementsprechend auch in der Verfassung niederschlagen.

Zur Liberalisierung der Wirtschaftsordnung lassen Sie mich Folgendes sagen. Es ist schon eine skurrile Situation: Während zum Beispiel von Attac kritisiert wird, dass die europäische Verfassung eine neoliberale Wirtschaftsordnung festschreibt und das soziale Europa beerdigt wird, beschweren sich in Großbritannien Wirtschaftsverbände und die konservative Opposition über zu viel europäische Sozialpolitik und die damit verbundene Bürokratie.

(Dr. Gerd Müller (CDU/CSU): Jeder nimmt wahr, was er wahrnehmen will!)

Sie sorgen sich um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft.

Für diese Verfassung musste ein Kompromiss gefunden werden und der ist nicht der schlechteste. Er wurde folgendermaßen formuliert: Die Union wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Meine Damen und Herren, eine Verfassung, die das Ziel der Vollbeschäftigung formuliert - was, nebenbei bemerkt, in unserem Grundgesetz nicht zu finden ist -, dem Vorwurf des Neoliberalismus auszusetzen, ist sicherlich nicht zu rechtfertigen.

Kommen wir schließlich zum Vorwurf der "imperialen Machtpolitik", wie ich es in einigen Papieren gegen die Verfassung lesen durfte. Das ist natürlich totaler Quatsch. Das bisherige Abstimmungssystem im Ministerrat war weder transparent noch gerecht. Bei jedem neuen Beitritt gab es ein Geschacher über die Stimmgewichtung. Die Verfassung macht endlich Schluss mit diesem System, das keine Bürgerin und kein Bürger jemals verstanden hat. Die doppelte Mehrheit ist ein klares und zukunftsfestes Abstimmungssystem und wird dem Doppelcharakter der Union der Bürgerinnen und Bürger und der Union der Staaten bestmöglich gerecht. Durch das Bevölkerungskriterium heißt es in Zukunft "one man - one vote". Durch das Staatenkriterium wird sichergestellt, dass nicht wenige große Mitgliedstaaten die kleineren und mittleren Staaten dominieren können. Somit wird den berechtigten Interessen aller Seiten Rechnung getragen. Natürlich hat die Verfassung auch Schattenseiten; das will ich gar nicht verhehlen. Aber sie wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiterentwickeln. Natürlich hätte jeder diese Verfassung ein wenig anders geschrieben. Aber als eine Verfassung, die von Politikern verschiedenster Couleur aus 28 Staaten erarbeitet wurde, ist sie ein ausgewogener Kompromiss zwischen den vielen unterschiedlichen Vorstellungen. Die europäische Verfassung ist ein Meilenstein der europäischen Integrationsgeschichte. Mit der neuen Verfassung wird man wissen, wer am Ruder steht und wer was entscheidet: Rat, Kommission oder Europäisches Parlament.

Wenn in einigen Jahren die erste Revision der Verfassung auf der Tagesordnung stehen wird, dann werden wir weiter für die Dinge kämpfen, die in diesem ersten Anlauf leider nicht durchsetzbar waren. Dazu gehören zuallererst die Abschaffung der verbliebenen Einstimmigkeitserfordernisse im Ministerrat und die volle Gleichberechtigung des Europäischen Parlaments, natürlich nicht zu vergessen die Abschaffung des unsäglichen Euratom-Vertrags.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Ratifizierung in Deutschland wird auch im Rest Europas genau beobachtet. Wir sollten die parlamentarische Beratung deshalb sorgfältig, aber ohne unnötige Verzögerung durchführen. Ein deutliches Ratifizierungssignal aus Deutschland kann auch auf Abstimmungen in anderen Staaten eine positive Auswirkung haben. Deshalb sagen wir heute Ja zur Verfassung als ersten Schritt zu mehr Handlungsfähigkeit. Wir sagen Ja zur Weiterführung des Dialogs mit dem Ziel, eine wirkliche politische Union zu entwickeln. Es ist unsere Aufgabe, dieses gemeinsame Europa den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn wir es schaffen könnten, die Schlussabstimmung über die Verfassung am Europatag, also am 9. Mai, durchzuführen. Dies wäre ein richtig starkes Signal für Deutschland und Europa: Am 8. Mai feiern wir 60 Jahre Kriegsende und am Tag darauf beschließen wir in einer Sondersitzung die Europäische Verfassung.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




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