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Rede zum Antrag: Frauen und Bundeswehr - 29.05.2004 |
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Frau Präsidentin,
die Förderung von Frauen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für uns ein zentrales Anliegen. Dieses Anliegen forcieren wir Grünen intensiv und seit langem in allen gesellschaftlichen Bereichen und natürlich auch in der Bundeswehr.
Die Stärkung und Förderung von Frauen und Familien in der Bundeswehr ist ein wichtiges Thema. Insofern kann ich die Initiative der CDU begrüßen.
Allerdings kommt Ihr Antrag leider einige Zeit zu spät.
Vielleicht haben Sie gedacht: Besser spät als Nie.
Liebe KollegInnen von der CDU: Ich finde es ja ganz wunderbar, dass sie sich gerade jetzt dieses Themas annehmen. Wir alle wissen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten bereits die Endabstimmung zwischen den beteiligten Ressorts passiert hat. In Kürze wird der abgestimmte Entwurf im Bundestag zur Beratung vorliegen.
Aber Ihr Antrag zur Stärkung und Förderung von Frauen und Familien in der Bundeswehr kommt auch aus einem anderen Grund zu spät. Ihre Forderungen hätten letztes Jahr vielleicht noch Sinn gemacht, sie sind aber heute leider absolut überholt. Die wesentlichen Forderungen der CDU haben sich längst erledigt, weil sie heute schon Realität sind oder mit dem neuen Gleichstellungsgesetz auf dem Weg der Realisierung sind.
1. Es wird ein Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben
Sie sind leider etwas spät dran. Es macht wenig Sinn, über Dinge zu sprechen, die bereits Realität sind.
Aber auch in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen von der CDU, scheint ein Frauenbild durch, das ich bedenklich finde. Da zeigt sich die verengte Sichtweise. Denn Ihnen scheint es doch wieder nur darum zu gehen, Frauen über ihre Rolle als Mutter zu definieren und also auch in diesem Sinne zu fördern. Bei Ihnen geht es hauptsächlich darum, dass Soldatinnen Mütter sind und wie sie Dienst und Kinder besser miteinander vereinbaren können. Die Frage ist jedoch, ob dies derzeit wirklich das Hauptproblem ist oder ob wir uns nicht zuvorderst darum kümmern müssen, dass Frauen in alle Strukturen der Bundeswehr vollständig integriert werden? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht auch in dieser Frage ganz oben auf der Agenda. Aber gleichzeitig sollten wir auch die Förderung der gleichberechtigten Integration von Frauen in die Bundeswehr nicht aus dem Blick verlieren.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen will ein modernes Gleichstellungsgesetz für die Bundeswehr. Es soll unsere beiden Hauptzielrichtungen miteinander verbinden:
1. Die Integration von Frauen in der Bundeswehr verbessern und
2. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Der zweite Punkt, die Vereinbarkeit von Dienst und Familie, betrifft aber nicht nur die Mütter unter den Soldatinnen, sondern ausdrücklich auch die Väter unter den Soldaten. Hierzu gehören neue Angebote von familiengerechten Arbeitszeiten.
Wir wollen, dass Soldaten und Soldatinnen mit Familienpflichten die Möglichkeit bekommen, ihren Dienst als Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Auch Soldaten sollen die Chance haben, sich an der Erziehung der Kinder zu beteiligen. Mit der Einrichtung der Teilzeit schaffen wir dafür die Grundlage.
Wir Grünen unterstützen vor allem flexible Regelungen. Denn die diversen privaten und familiären Situationen der Soldaten lassen sich nicht in zwei oder drei Schubladen einsortieren. Wir hören hin, wo der Schuh am meisten drückt. Aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten wurde insbesondere das Problem der Länge der Auslandseinsätze deutlich .
Gerade weil Auslandseinsätze durch das veränderte Einsatz- und Aufgabenspektrum der Bundeswehr immer mehr zur Normalität des Dienstes werden, wird die Verkürzung der Einsatzdauer der Auslandseinsätze von 6 Monate auf nunmehr vier Monate die Soldaten und Soldatinnen diesbezüglich ein großes Stück entlasten.
Neben den Verbesserungen für Dienst und Familie setzen wir uns aber auch ein für Gesetze und Regelungen, welche die Bundeswehr speziell für Frauen attraktiver macht. Vorbild für das Soldatinnen und Soldaten - Gleichstellungsgesetz ist das Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Viele Regelungen zur Gleichstellung und Förderung von Frauen können aus diesem Gesetz übernommen werden. Allerdings gibt es auch Bereiche und besondere Anforderungen an den militärischen Dienst bei der Bundeswehr, denen besonders Rechnung getragen werden muss, z.B. keine Teilzeit bei Auslandseinsätzen + auf Schiffen. Wir müssen eine Brücke schlagen zwischen den besonderen Erfordernissen bei den Streitkräften auf der einen Seite und den Belangen von Frauen und Familien auf der anderen Seite.
Frauen leisten erst seit dem 1. Januar 2001 freiwillig Dienst in der Bundeswehr. Seitdem stehen ihnen auch dort alle Laufbahnen offen. Nur etwa 9000 Soldatinnen sind bei der Bundeswehr, lediglich etwa die Hälfte (43%) ist im Truppendienst.
Es gibt nicht nur relativ wenige Frauen, sondern wegen der späten Öffnung auch erst wenige Jahrgänge bei den normalen Verwendungen. Deshalb müssen wir auch weiterhin Erfahrungen sammeln, um den speziellen Bedürfnissen der Frauen tatsächlich Rechnung tragen zu können. Keinesfalls dürfen wir die Integration der erst wenigen Frauen bei der Bundeswehr durch zu viele Regelungen gefährden und die betroffenen Frauen überfrachten und überfordern. Wir werden dem Prozess der Integration weiterhin hohe Aufmerksamkeit widmen.
Vielen Dank!
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