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12.05.2005 › Die Welt: Grüne wollen Beschleunigungsgesetz stoppen |
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Artikel erschienen in "Die Welt" am Do, 12. Mai 2005
Kabinett billigt Stolpes Entwurf - Grünen-Verkehrsexperte:
"Verkürzter Klageweg hat keine Chance"
von Carsten Fiedler
Berlin - Die Bundesregierung stößt mit ihrem Plan zur Beschleunigung wichtiger Verkehrsprojekte auf massiven Widerstand der Grünen. Das Kabinett verabschiedete zwar einstimmig einen Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD), der die Beschleunigung von 86 Projekten mit "überragender verkehrlicher Bedeutung" vorsieht. Grünen-Verkehrsexperte Albert Schmidt kündigte jedoch umgehend an, das Gesetz habe in seiner Fraktion "keine Chance".
Stolpes Gesetzentwurf listet 22 Schienen-, 58 Straßen- und sechs Wasserstraßen-Bauvorhaben auf. Bei ihnen soll vom kommenden Jahr an der Rechtsweg auf eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, beschränkt werden. Stolpe knüpft damit an das Beschleunigungsgesetz für Ostdeutschland an, das Ende 2005 ausläuft. Während in Ostdeutschland jetzt schon der verkürzte Klageweg möglich ist, entscheiden heute in Westdeutschland über Einsprüche von Anwohnern und Naturschutzverbänden zunächst die Oberverwaltungsgerichte. Mit dem neuen Gesetz könnten wichtige Bauvorhaben um etwa zwei Jahre beschleunigt werden, sagte Stolpe. Alle aufgeführten 86 Projekte erfüllten eines von vier Kriterien: Weiterführung eines bisherigen Verkehrsprojekts Deutsche Einheit, Hinterlandanbindung der Seehäfen, Verbindung mit internationalem Bezug oder Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe. Zudem seien sie bereits im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich vorgesehen.
Grünen-Verkehrsexperte Schmidt sagte dagegen der WELT, das geplante Gesetz würde einen "gespaltenen Rechtsraum in Deutschland" schaffen. Daß einige Bürger nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Klageinstanz zur Verfügung hätten, würde eine "eklatante Ungleichbehandlung" bedeuten und sei daher unpraktikabel und nicht verfassungskonform: "Der erste Betroffene, der vor das Verfassungsgericht zieht, wird Recht erhalten", sagte Schmidt. Auch mit dem Ende 2005 auslaufenden Ost-Beschleunigungsgesetz könne Stolpe nicht argumentieren. Dieses sei nach der deutschen Einheit explizit mit der noch im Aufbau befindlichen Oberverwaltungsgerichtsbarkeit begründet worden. Dieser Mangel existiere jedoch heute nicht mehr.
Der Gesetzentwurf sieht einige weitere Beschleunigungsmaßnahmen vor, die in der Koalition unstrittig sind. So müssen Grundstückseigner künftig nicht nur planungs-, sondern auch bauvorbereitende Maßnahmen dulden. Nach Angaben Stolpes spart das neun Monate bei der Umsetzung. Vereine haben künftig die gleichen Einspruchsfristen wie Privatpersonen, was einen Beschleunigungseffekt von zwei bis drei Monaten bringen soll. In bestimmten Fällen soll auch auf Erörterungstermine verzichtet werden können. Flughäfen sind laut Stolpe nicht in die beschleunigte Planung einbezogen worden, weil die wichtigsten Ausbauvorhaben Frankfurt und Berlin bereits liefen.
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