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12.05.2005 › Deutscher Bundestag ratifiziert EU-Verfassung ! |
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Der Deutsche Bundestag hat auf seiner heutigen Sitzung nach intensiver Debatte in den Ausschüssen und Fraktionen die EU-Verfassung ratifiziert.
Sie wird die auf 25 Mitglieder angewachsene Europäische Union handlungsfähig machen, eine Notwendigkeit den Herausforderungen im Zeitalter der Globalisierung zu begegnen.
Die Verfassung ist im Vergleich zum noch geltenden Vertrag von Nizza ein mehr an Transparenz und Rechten für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte, die Einführung von direkter Demokratie auf europäischer Ebene sowie mehr Effizienz bei den Abstimmungen im Ministerrat und der Stärkung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU bringen Europa voran und machen sie im globalen Zusammenspiel handlungsfähiger im Sinne aller Europäer.
Natürlich hat diese Verfassung auch Mängel, aber sie ist ein Ergebnis von Verhandlungen im Europäischen Konvent mit allen Fraktionen, nationalen und regionalen Vertretern und Vertreter der Zivilgesellschaften über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. So ist der vorliegende Text weit mehr als nur ein guter Kompromiss.
Diese Verfassung ist in einem einzigartig transparenten und öffentlichen Verfahren erarbeitet worden . Unser Dank gilt ausdrücklich allen Beteiligten besonders der der Zivilgesellschaft, die sich gerade im Konvent, aber auch während der Regierungskonferenz intensiv an der Debatte beteiligt hat.
Die VERFASSUNG der EU Eine neue Grundlage für die größere EU. - 12. Mai 2005
Am 18. Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs
der Europäischen Union nach schwierigen Verhandlungen auf den Text der künftigen
EU-Verfassung. Ende Oktober 2004 wurde die Verfassung von den Regierungschefs und
Außenministern unterzeichnet. Um in Kraft zu treten muss sie nun
in allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert
werden. Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien und Griechenland haben dies bereits
getan, die anderen folgen im Laufe der nächsten eineinhalb Jahre. In Deutschland
stimmte der Bundestag am 12. Mai für die Verfassung, der Bundesrat hat das Thema
am 27. Mai auf der Tagesordnung. Wir wollen mit der Zustimmung auch ein positives
Signal nach Frankreich gesendet werden, wo am 29. Mai das Referendum stattfinden
wird. Zusätzlich zur Abstimmung über die EU-Verfassung hat der Bundestag
ein Begleitgesetz und einen Entschließungsantrag angenommen. Beide haben das Ziel,
den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu stärken und so die demokratische
Legitimation europäischer Politik in Deutschland zu erhöhen. Wir unterstützen die EU-Verfassung, denn sie macht die Europäische
Union demokratischer,
effizienter und
transparenter und verbessert den
Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen
und Bürger. Mehr Rechte für das Europäische Parlament, weniger Vetomöglichkeiten
im Ministerrat sowie die Schaffung eines EU-Außenministers sind nur einige wenige
der vielen Verbesserungen, die die EU-Verfassung bringen wird. Was sind die wesentlichen Inhalte der neuen Verfassung? Mehr Demokratie Stärkung des Europäischen Parlaments:
Das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
der EU. Das Parlament und der Ministerrat sind jetzt in der Regel bei der Gesetzgebung
gleichberechtigt. Diese Stärkung des Parlaments bezieht sich auch auf den Haushalt
der EU. Weiterhin wird das Parlament die entscheidende Instanz bei der Wahl des
Präsidenten der Europäischen Kommission. Damit gibt es erstmals eine direkte Legitimationskette
von den Bürgerinnen und Bürgern über das Parlament zur Kommission. Stärkung der nationalen Parlamente:
Die Parlamente der Mitgliedstaaten, in Deutschland also Bundestag und Bundesrat,
werden stärker in die EU-Gesetzgebung eingebunden. Durch ein "Frühwarnsystem" können
sie gegen Subsidiaritätsverstöße der Kommission vorgehen. Stärkung der Bürgerbeteiligung: Mit
der Unionsbürgerinitiative wird erstmals ein direktdemokratisches Element in der
EU eingeführt. Mindestens eine Million Unterschriften sind dafür notwendig. Konvent bei Verfassungsänderungen:
Auch künftige Änderungen der Verfassung wird wieder ein Konvent ausarbeiten. In
ihm sind nicht nur die nationalen Regierungen vertreten, sondern auch Parlamentarier
aus den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament sowie die Europäische
Kommission. Mehr Effizienz Doppelte Mehrheit: Im Ministerrat
wird das Abstimmungsverfahren vereinfacht: Mehrheitsentscheidungen im Rat kommen
künftig dann zustande, wenn 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent
der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen. Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen:
In vielen Fällen, vor allem in der Justiz- und Innenpolitik, wurde von der Einstimmigkeit
zu Mehrheitsabstimmungen übergegangen. Das stärkt die Handlungsfähigkeit im Ministerrat. Europäischer Außenminister: Künftig
wird die EU außenpolitisch mit einer Stimme sprechen. Der Außenminister wird dabei
drei Funktionen auf sich vereinen: die des Kommissars für Außenbeziehungen, die
des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die des
Vorsitzenden im Rat "Auswärtige Angelegenheiten". Der Außenminister wird gleichzeitig
Vizepräsident der Kommission und wird von einem neu einzurichtenden Europäischen
Auswärtigen Dienst unterstützt. Präsident des Europäischen Rates:
Statt der bisherigen halbjährlichen Rotation wird künftig ein auf zweieinhalb Jahre
gewählter Präsident das Gremium der Staats- und Regierungschefs leiten. Es ist grundsätzlich
möglich, dass der Präsident der Europäischen Kommission dieses Amt mit übernimmt. Verkleinerung der Kommission: Die
Europäische Kommission, in der bislang jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen
darf, wird ab 2014 verkleinert. Dann werden nur noch 2/3 der Mitgliedstaaten in
einer Kommission vertreten sein. Es wird das Prinzip der gleichberechtigten Rotation
gelten, so dass jedes Land in zwei von drei Kommissionen vertreten sein wird. Verstärkte Zusammenarbeit: Dieses
Instrument, mit dem es einer Gruppe von Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll enger
zusammenzuarbeiten, wurde vereinfacht und auf weitere Politikbereiche ausgedehnt. Mehr Transparenz Öffentlichkeit der Gesetzgebung:
Künftig wird nicht nur im Parlament, sondern auch im Ministerrat das Prinzip der
Öffentlichkeit der Gesetzgebung gelten. Bislang wurde dort hinter verschlossenen
Türen verhandelt. Aus 2 mach 1: Die bisherige Unterscheidung
zwischen EU und EG wird aufgehoben, ebenso die zugrundeliegenden Verträge (EU-Vertrag
und EG- (früher EWG-) Vertrag. Auch die komplizierte Säulenstruktur der EU gehört
der Vergangenheit an. Weiterhin hat die EU endlich eine einheitliche Rechtspersönlichkeit. Kompetenzordnung: Erstmalig wird
in der EU eine klare Kompetenzordnung geschaffen. Es gibt ausschließliche und geteilte
Zuständigkeiten sowie unterstützende Maßnahmen der EU. Weiterhin wurden die Grundsätze
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
in der Verfassung verankert. Vereinfachung: Die bisher unübersichtlichen
Rechtsinstrumente und Verfahren werden vereinfacht. Künftigt wird es nur noch sechs
statt bislang 15 verschiedene Rechtsakte geben und eine klare Normenhierarchie eingeführt.
Außerdem werden die Bezeichnungen verständlicher: Verordnungen heißen künftig "Europäische
Gesetze" und Richtlinien "Europäische Rahmengesetze". Mehr Grundrechtsschutz Grundrechtecharta: Die bislang rechtlich
unverbindliche "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" wird als Teil II
der Verfassung endlich vollwertiger Bestandteil des EU-Primärrechts und somit rechtsverbindlich. EMRK: Die EU wird der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitreten. Zugang zum EuGH: Bestehende Lücken
im Individualrechtsschutz werden geschlossen. Der Zugang natürlicher und juristischer
Personen zum Europäischen Gerichtshof wird ausgeweitet, vor allem in den Beichen
der Justiz- und Innenpolitik sowie bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Verbesserung in ausgewählten Politikbereichen Justiz- und Innenpolitik:
Weitgehender Übergang zum Regelgesetzgebungsverfahren
Ausbau von EUROPOL
Einstieg in den gemeinsamen Grenzschutz an den EU-Außengrenzen
Ausbau von
EUROJUST als Grundlage für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft
Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik:
Schaffung des Europäischen
Außenministers und des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Ausdehnung der Verstärkten Zusammenarbeit auf die ESVP
Einführung einer strukturierten Zusammenarbeit
Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur
Einführung einer Solidaritätsklausel bei Terroranschlägen und
Katastrophen Euratom:
Der Euratom-Vertrag bleibt bestehen und wird nicht Bestandteil
der Verfassung
Die Europäische Atomgemeinschaft behält ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit
Somit bleibt die Möglichkeit bestehen, den Euratom-Vertrag gänzlich
aufzuheben.
Deutschland, Österreich und Irland haben diesbezüglich eine Erklärung
abgegeben, um die erneute Befassung mit dem Euratom-Vertrag auf die Tagesordnung
zu setzen. Last but not least: Nach der erfolgreichen Einführung des Tierschutzes in das deutsche
Grundgesetz, konnte der Tierschutz
jetzt auch in der Europäischen Verfassung als Querschnittsklausel verankert werden.
EU-Verfassungstext als PDF... (2,04 MB)
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