12.05.2005 › Deutscher Bundestag ratifiziert EU-Verfassung !

 

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Zur heutigen Abstimmung über den Vertrag für eine Verfassung für Europa erklärt Marianne Tritz, Mitglied im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten:

Der Deutsche Bundestag hat auf seiner heutigen Sitzung nach intensiver Debatte in den Ausschüssen und Fraktionen die EU-Verfassung ratifiziert. Sie wird die auf 25 Mitglieder angewachsene Europäische Union handlungsfähig machen, eine Notwendigkeit den Herausforderungen im Zeitalter der Globalisierung zu begegnen.

Die Verfassung ist im Vergleich zum noch geltenden Vertrag von Nizza ein mehr an Transparenz und Rechten für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte, die Einführung von direkter Demokratie auf europäischer Ebene sowie mehr Effizienz bei den Abstimmungen im Ministerrat und der Stärkung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU bringen Europa voran und machen sie im globalen Zusammenspiel handlungsfähiger im Sinne aller Europäer.

Natürlich hat diese Verfassung auch Mängel, aber sie ist ein Ergebnis von Verhandlungen im Europäischen Konvent mit allen Fraktionen, nationalen und regionalen Vertretern und Vertreter der Zivilgesellschaften über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. So ist der vorliegende Text weit mehr als nur ein guter Kompromiss.

Diese Verfassung ist in einem einzigartig transparenten und öffentlichen Verfahren erarbeitet worden . Unser Dank gilt ausdrücklich allen Beteiligten besonders der der Zivilgesellschaft, die sich gerade im Konvent, aber auch während der Regierungskonferenz intensiv an der Debatte beteiligt hat.





Die VERFASSUNG der EU

Eine neue Grundlage für die größere EU. - 12. Mai 2005

  Am 18. Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union nach schwierigen Verhandlungen auf den Text der künftigen EU-Verfassung. Ende Oktober 2004 wurde die Verfassung von den Regierungschefs und Außenministern unterzeichnet. Um in Kraft zu treten muss sie nun in allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien und Griechenland haben dies bereits getan, die anderen folgen im Laufe der nächsten eineinhalb Jahre. In Deutschland stimmte der Bundestag am 12. Mai für die Verfassung, der Bundesrat hat das Thema am 27. Mai auf der Tagesordnung. Wir wollen mit der Zustimmung auch ein positives Signal nach Frankreich gesendet werden, wo am 29. Mai das Referendum stattfinden wird.

Zusätzlich zur Abstimmung über die EU-Verfassung hat der Bundestag ein Begleitgesetz und einen Entschließungsantrag angenommen. Beide haben das Ziel, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu stärken und so die demokratische Legitimation europäischer Politik in Deutschland zu erhöhen.

Wir unterstützen die EU-Verfassung, denn sie macht die Europäische Union demokratischer, effizienter und transparenter und verbessert den Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger. Mehr Rechte für das Europäische Parlament, weniger Vetomöglichkeiten im Ministerrat sowie die Schaffung eines EU-Außenministers sind nur einige wenige der vielen Verbesserungen, die die EU-Verfassung bringen wird.

 

Was sind die wesentlichen Inhalte der neuen Verfassung?

Mehr Demokratie

Stärkung des Europäischen Parlaments: Das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Das Parlament und der Ministerrat sind jetzt in der Regel bei der Gesetzgebung gleichberechtigt. Diese Stärkung des Parlaments bezieht sich auch auf den Haushalt der EU. Weiterhin wird das Parlament die entscheidende Instanz bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission. Damit gibt es erstmals eine direkte Legitimationskette von den Bürgerinnen und Bürgern über das Parlament zur Kommission.

Stärkung der nationalen Parlamente: Die Parlamente der Mitgliedstaaten, in Deutschland also Bundestag und Bundesrat, werden stärker in die EU-Gesetzgebung eingebunden. Durch ein "Frühwarnsystem" können sie gegen Subsidiaritätsverstöße der Kommission vorgehen.

Stärkung der Bürgerbeteiligung: Mit der Unionsbürgerinitiative wird erstmals ein direktdemokratisches Element in der EU eingeführt. Mindestens eine Million Unterschriften sind dafür notwendig.

Konvent bei Verfassungsänderungen: Auch künftige Änderungen der Verfassung wird wieder ein Konvent ausarbeiten. In ihm sind nicht nur die nationalen Regierungen vertreten, sondern auch Parlamentarier aus den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament sowie die Europäische Kommission.

 

Mehr Effizienz

Doppelte Mehrheit: Im Ministerrat wird das Abstimmungsverfahren vereinfacht: Mehrheitsentscheidungen im Rat kommen künftig dann zustande, wenn 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen.

Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen: In vielen Fällen, vor allem in der Justiz- und Innenpolitik, wurde von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsabstimmungen übergegangen. Das stärkt die Handlungsfähigkeit im Ministerrat.

Europäischer Außenminister: Künftig wird die EU außenpolitisch mit einer Stimme sprechen. Der Außenminister wird dabei drei Funktionen auf sich vereinen: die des Kommissars für Außenbeziehungen, die des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die des Vorsitzenden im Rat "Auswärtige Angelegenheiten". Der Außenminister wird gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und wird von einem neu einzurichtenden Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt.

Präsident des Europäischen Rates: Statt der bisherigen halbjährlichen Rotation wird künftig ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident das Gremium der Staats- und Regierungschefs leiten. Es ist grundsätzlich möglich, dass der Präsident der Europäischen Kommission dieses Amt mit übernimmt.

Verkleinerung der Kommission: Die Europäische Kommission, in der bislang jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen darf, wird ab 2014 verkleinert. Dann werden nur noch 2/3 der Mitgliedstaaten in einer Kommission vertreten sein. Es wird das Prinzip der gleichberechtigten Rotation gelten, so dass jedes Land in zwei von drei Kommissionen vertreten sein wird.

Verstärkte Zusammenarbeit: Dieses Instrument, mit dem es einer Gruppe von Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll enger zusammenzuarbeiten, wurde vereinfacht und auf weitere Politikbereiche ausgedehnt.

 

Mehr Transparenz

Öffentlichkeit der Gesetzgebung: Künftig wird nicht nur im Parlament, sondern auch im Ministerrat das Prinzip der Öffentlichkeit der Gesetzgebung gelten. Bislang wurde dort hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Aus 2 mach 1: Die bisherige Unterscheidung zwischen EU und EG wird aufgehoben, ebenso die zugrundeliegenden Verträge (EU-Vertrag und EG- (früher EWG-) Vertrag. Auch die komplizierte Säulenstruktur der EU gehört der Vergangenheit an. Weiterhin hat die EU endlich eine einheitliche Rechtspersönlichkeit.

Kompetenzordnung: Erstmalig wird in der EU eine klare Kompetenzordnung geschaffen. Es gibt ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten sowie unterstützende Maßnahmen der EU. Weiterhin wurden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der Verfassung verankert.

Vereinfachung: Die bisher unübersichtlichen Rechtsinstrumente und Verfahren werden vereinfacht. Künftigt wird es nur noch sechs statt bislang 15 verschiedene Rechtsakte geben und eine klare Normenhierarchie eingeführt. Außerdem werden die Bezeichnungen verständlicher: Verordnungen heißen künftig "Europäische Gesetze" und Richtlinien "Europäische Rahmengesetze".

 

Mehr Grundrechtsschutz

Grundrechtecharta: Die bislang rechtlich unverbindliche "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" wird als Teil II der Verfassung endlich vollwertiger Bestandteil des EU-Primärrechts und somit rechtsverbindlich.

EMRK: Die EU wird der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitreten.

Zugang zum EuGH: Bestehende Lücken im Individualrechtsschutz werden geschlossen. Der Zugang natürlicher und juristischer Personen zum Europäischen Gerichtshof wird ausgeweitet, vor allem in den Beichen der Justiz- und Innenpolitik sowie bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Verbesserung in ausgewählten Politikbereichen

Justiz- und Innenpolitik:

  • Weitgehender Übergang zum Regelgesetzgebungsverfahren

  • Ausbau von EUROPOL

  • Einstieg in den gemeinsamen Grenzschutz an den EU-Außengrenzen

  • Ausbau von EUROJUST als Grundlage für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik:

  • Schaffung des Europäischen Außenministers und des Europäischen Auswärtigen Dienstes

  • Ausdehnung der Verstärkten Zusammenarbeit auf die ESVP

  • Einführung einer strukturierten Zusammenarbeit

  • Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur

  • Einführung einer Solidaritätsklausel bei Terroranschlägen und Katastrophen

Euratom:

  • Der Euratom-Vertrag bleibt bestehen und wird nicht Bestandteil der Verfassung

  • Die Europäische Atomgemeinschaft behält ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit

  • Somit bleibt die Möglichkeit bestehen, den Euratom-Vertrag gänzlich aufzuheben.

  • Deutschland, Österreich und Irland haben diesbezüglich eine Erklärung abgegeben, um die erneute Befassung mit dem Euratom-Vertrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Last but not least:

Nach der erfolgreichen Einführung des Tierschutzes in das deutsche Grundgesetz, konnte der Tierschutz jetzt auch in der Europäischen Verfassung als Querschnittsklausel verankert werden.





EU-Verfassungstext als PDF... (2,04 MB)




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