25.04.2005 › Grüne verurteilen menschenverachtende Steinigung in Afghanistan

 

    zurück | Home | drucken


PRESSEMITTEILUNG - NR. 329 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 25. April 2005

Grüne verurteilen menschenverachtende Steinigung in Afghanistan aufs Schärfste

Zur Steinigung einer Frau wegen Ehebruchs in Afghanistan vom Wochenende erklärt Marianne Tritz, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: Ein besonders schlimmer Rückfall in einem sonst überwiegend erfolgreich eingeleiteten demokratischen Prozess in Afghanistan, ist die öffentliche Steinigung einer jungen Frau in der Provinz Badachschan vom Wochenende.

Seit dem Sturz der radikalislamistischen Taliban ist die Anwendung der Steinigung nicht mehr vorgekommen. Ein Sprecher des afghanischen Verfassungsgerichts erklärte, dass er ausschließe, dass das örtliche Provinzgericht diese Strafe angeordnet habe.

Vor dem Hintergrund der deutschen Unterstützung der afghanischen Regierung gerade in dieser Region haben wir ein großes Interesse an der Aufklärung. Vor Ort stationierte deutsche PRT´s (Provincal Reconstruction Teams) sind unter anderem für die Unterstützung von afghanischen Polizeieinheiten zuständig.

Auch wenn die Scharia Teil der Verfassungsordnung in Afghanistan ist, so wurden verbindliche Vereinbarungen getroffen die Steinigungen nicht als Teil der Rechtspraxis zu akzeptieren. Die Steinigung der Frau ist somit nicht nur unmenschlich, sondern widerspricht eindeutig der Verfassungslage.

Den erfolgreichen Kurs, den die afghanische Regierung unter Karzai eingeleitet hat, gilt es weiterhin zu unterstützen. Menschenrechtsverletzungen müssen jedoch massiv kritisiert werden.









    diese frameseite ausdrucken    © 2002 by Tritz & Reichelt