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Nachdem die EU das Moratorium für die Ausbringung von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) aufgehoben hatte, war es höchste Zeit, gesetzliche Regelungen
für den Umgang mit diesem Material zu schaffen. Das Gentechnik-Gesetz, dass die
beiden Regierungsfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen in der vergangenen
Woche verabschiedet haben, löst nicht alle Probleme. Aber für die
Verbraucherinnen und Verbraucher ist es ein Erfolg, und den Landwirten eröffnet
es eine Perspektive für eine auch weiterhin gentechnikfreie Landwirtschaft,
meint die Bundestagsabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen, Marianne Tritz.
Wie die Ministerin für Verbraucherschutz, Renate Künast, vertritt Tritz die
Auffassung, dass mit dem im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz endlich
Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland geschaffen
wurde. Die gentechnikfreie Landwirtschaft wird vor wesentlichen
Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von
GVO geschützt. Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das einen
gesetzlichen Rahmen für den Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafft.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten am vergangenen
Dienstag beschlossen, den bislang zustimmungspflichtigen Entwurf für ein neues
Gentechnikgesetz in ein zustimmungsfreies Gesetz zu ändern.
Wesentliche Elemente des verabschiedeten Gesetzes sind
- die Haftungsregelung: Landwirte, die Gentechnik
anwenden, müssen gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in
gentechnikfreien Betrieben haften. Dies gilt auch verschuldensunabhängig.
- das Standortregister: Flächen, auf denen GVO angebaut
werden, werden in einem öffentlichen Register aufgeführt.
- der Schutz ökologisch sensibler Gebiete: zu deren
Schutz können Naturschutzbehörden direkt eingreifen.
- die gute fachliche Praxis: es werden
Mindestanforderungen wie etwa Abstände oder Regeln zur Ausbringung von
GVO-haltigen Düngemitteln definiert.
- die Produktinformationspflicht: GVO-Hersteller müssen
in einem Beipackzettel erklären, wie ihr Produkt zu verwenden ist. Bei
fehlerhaften Informationen sind sie haftbar.
Besonders die Haftung der Hersteller war bei der Vorbereitung des Gesetzes
umstritten. Nachdem es von der Zustimmung durch CDU und FDP unabhängig wurde,
haben die beiden Regierungsfraktionen an dieser Stelle noch für eine Veränderung
gesorgt. Damit werden die GVO-Hersteller erstmals mit in die Haftung für ihre
Produkte genommen. Ein ganz besonderer Erfolg, meint die Bundestagsabgeordnete
Tritz.
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