21.06.2004 › Gesetz zur Gentechnikfreien Landwirtschaft

 

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Nachdem die EU das Moratorium für die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aufgehoben hatte, war es höchste Zeit, gesetzliche Regelungen für den Umgang mit diesem Material zu schaffen. Das Gentechnik-Gesetz, dass die beiden Regierungsfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen in der vergangenen Woche verabschiedet haben, löst nicht alle Probleme. Aber für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es ein Erfolg, und den Landwirten eröffnet es eine Perspektive für eine auch weiterhin gentechnikfreie Landwirtschaft, meint die Bundestagsabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen, Marianne Tritz.

 
Wie die Ministerin für Verbraucherschutz, Renate Künast, vertritt Tritz die Auffassung, dass mit dem im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland geschaffen wurde.  Die gentechnikfreie Landwirtschaft wird vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von GVO geschützt. Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafft.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten am vergangenen Dienstag  beschlossen, den bislang zustimmungspflichtigen Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz in ein zustimmungsfreies Gesetz zu ändern.

Wesentliche Elemente des verabschiedeten Gesetzes sind
 

  • die Haftungsregelung:  Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben haften. Dies gilt auch verschuldensunabhängig.
  • das Standortregister: Flächen, auf denen GVO angebaut werden, werden in einem öffentlichen Register aufgeführt.
  • der Schutz ökologisch sensibler Gebiete: zu deren Schutz können Naturschutzbehörden direkt eingreifen.
  • die gute fachliche Praxis: es werden Mindestanforderungen wie etwa Abstände oder Regeln zur Ausbringung von GVO-haltigen Düngemitteln definiert.
  • die Produktinformationspflicht: GVO-Hersteller müssen in einem Beipackzettel erklären, wie ihr Produkt zu verwenden ist. Bei fehlerhaften Informationen sind sie haftbar.



Besonders die Haftung der Hersteller war bei der Vorbereitung des Gesetzes umstritten. Nachdem  es von der Zustimmung durch CDU und FDP unabhängig wurde, haben die beiden Regierungsfraktionen an dieser Stelle noch für eine Veränderung gesorgt. Damit werden die GVO-Hersteller erstmals mit in die Haftung für ihre Produkte genommen. Ein ganz besonderer Erfolg, meint die Bundestagsabgeordnete Tritz.




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