29.05.2004 › Zuwanderung ein kleiner Schritt nach vorn

 

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Das Gesetz über eine geregelte Zuwanderung wird, egal wie die Formulierungen in den nächsten Wochen ausfallen, höchstens ein kleiner Schritt nach vorn. Weder wird es das modernste Zuwanderungsgesetz Europas, wie es Bundesinnenminister Otto Schily behauptet. Noch wird erreicht, was als Absicht am Anfang der Initiative von Bündnis90/Die Grünen stand: die ohnehin stattfindende Zuwanderung zu regeln, anstatt darin nur eine Bedrohung zu sehen. Dennoch könnte es richtig sein, dem neuen Gesetz zuzustimmen, meint die Bundestagsabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen, Marianne Tritz. Entschieden sei das noch nicht. Es wird darauf ankommen, was am Ende bei den Detailregelungen herauskommt.

Bündnis90/Die Grünen haben nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten deutlich gemacht, dass es nach drei Jahren Kompromissen zu weiterem Nachgeben gegenüber den Ausgrenzungsakrobaten von CDU und CSU so gut wie keinen Spielraum mehr gibt. Ohnehin ist das Signal an die bereits im Lande wohnenden Einwanderer und jene, die wir aus wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gründen begrüßen wollen, bereits ins Gegenteil verkehrt. Anstatt sie willkommen zu heißen, werden sie pauschal als Terroristen verdächtigt.

Die Gründe, warum es dennoch besser sein könnte, ein solches Gesetz zu verabschieden, liegen in den Detailregelungen. Zum ersten Mal wird ins deutsche Ausländerrecht der Status eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention aufgenommen. Studenten, die hier studierten, müssen nicht am Tage nach der Prüfung das Land wieder verlassen, sondern können sich hier eine Existenz aufbauen. Bürgerkriegsflüchtlinge, die bisher auf eine Duldung angewiesen waren, erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung.

Die Geschlechtsspezifische Verfolgung gilt als Asylgrund. Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten sofort Zugang zum Arbeitsmarkt, und zwar nicht mehr nur nachrangig. Verwaltungsverfahren werden vereinfacht und übersichtlicher. Erstmals würde es eine Härtefallregelung im Gesetz geben. Nach fünf Jahren Aufenthalt schließlich kann ein Zugewanderter ein Niederlassungsrecht erhalten. Außerdem gibt es zum ersten Mal den Anspruch auf Integrationskurse für Zuwanderer.

Das sind nach Auffassung von Marianne Tritz die positiven Seiten einer noch immer möglichen Regelung. Ob sie genug Gewicht haben gegenüber den Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, gegenüber Regelanfragen beim Verfassungsschutz und Abschiebung auf Verdacht, das wird sich zeigen, wenn der Text fertig ist. Erst dann kann möglicherweise von einer Einigung über die Zuwanderung geredet werden.










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