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08.02.2004 › Gentechnik in der Landwirtschaft überflüssig |
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Die auch von den Grünen als notwendig erachteten Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren könnten nur mit starker Unterstützung aus der Gesellschaft, von Verbraucher- und Naturschutzverbänden durchgesetzt werden. Mit dieser Feststellung reagiert Tritz auf Kritik am Gentechnik-Gesetz und der entstandenen Verwirrung um den Inhalt der
Regelung.
Die Abgeordnete stellt klar, dass es ohne eine gesetzliche Zulassungregelung nicht gehe. Schließlich genehmige die EU seit Jahren den Anbau gentechnisch veränderter Planzen. Es sei nur noch die Frage, ob es ein Gesetz gibt vor dem ersten großflächigen Anbau oder nicht. Angesichts dieser Alternative sei das Gesetz positiv zu bewerten. Es regele Haftungsfragen und den Schutz ökologisch sensibler Gebiete.
Allerdings lässt sich nach Meinung von Tritz die Gentechnik nicht allein durch ein Gesetz verhindern. Landwirte und Verbraucher könnten ihren Teil durch die eigenen Entscheidungen beitragen. Gleichzeitig mit der Änderung des Gentechnik-Gesetzes hat das Bundesverbraucherministerium eine Kennzeichnungsverordnung für Gen-Food vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Umsetzung von EU-Vorschriften. Auch diese Vorschriften seine keine Ideallösung. Aber die Verbraucher hätten jetzt mehr denn je die Möglichkeit, sich selbst gegen Gentechnik in Lebensmitteln zu entscheiden.
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