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22.12.2003 › Sozialreformen |
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Die Reform der Zuständigkeiten, die klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Marianne Tritz, die Lehre aus dem Gezerre um die notwendigen Reformen in den vergangenen Wochen. Gemessen an den Umständen, der
Blockademöglichkeiten der Bundesratsmehrheit, ist ihrer Ansicht nach ein ermutigender erster Schritt in der Kette der drängenden Veränderungen gelungen. Dass dabei neben eigenen Erfolgen auch Abstriche an den eigenen Zielen heraus kamen, war unter den aktuellen Bedingungen nicht anders zu erwarten. Unter dem Strich jedoch sei dieses Reformpaket ein vertretbarer Kompromiss.
Für die Grünen wichtig ist der Schritt in die Grundsicherung. Das ist eine alte Forderung von Bündnis 90/Die Grünen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist dabei der Anfang gemacht. Wäre es nach dem Willen der Koalition gegangen, dann läge die zusammengelegte Unterstützung über den Sätzen der alten Sozialhilfe. Dies war jedoch wegen der Haushaltslage nicht durchsetzbar. Allerdings wird die tatsächlich ausgezahlte Sozialhilfe künftig dennoch höher liegen als bisher, denn sie enthält pauschal alle jene Zuschüsse, die bisher einzeln beantragt werden mussten. Außerdem wurden die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert. Zuverdienst wird nicht gleich wieder abgezogen. Altersvermögen wird gesichert und ein Kinderzuschlag von 140 Euro gezahlt. Dieser, als Hartz 3 und 4 benannte, Schritt bringt für Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose Verbesserungen. Für sie
werden Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 125 Euro bezahlt.
Langzeitarbeitslose werden künftig aus einer Hand betreut. Die Arbeitsvermittlung wird modernisiert und die Kommunen um 2,5 Mrd. Euro bei der Sozialhilfe entlastet. Das alles sprach für die Annahme einer
solchen Regelung, obwohl die vereinbarte Zumutbarkeit bei der Annahme von Jobs den Vorstellungen der rot-grünen Fraktionen völlig widerspricht. CDU und FDP verhinderten, dass der ortsübliche oder der Tariflohn zum Maßstab für die Zumutbarkeit wurden. Doch das Bundessozialhilfegesetz und die
Gerichte bieten immer noch Schutz vor "sittenwidrigen Arbeitsverhältnissen".
Gleichzeitig mit diesen Sozialreformen wurde die nächste Stufe der Steuerreform verabredet. Im nächsten Jahr steigt der Freibetrag, sinkt der Steuersatz. Vor allem untere und mittlere Einkommen werden entlastet.
Alles in allem, trotz mancher Zumutungen, eine gute Nachricht.
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