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01.09.2003 › Leserbrief zu Befangenheit |
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EJZ-Kommentator Boick hat recht. Wer Windanlagen betreibt, soll im Kreistag nicht über Vorranggebiete abstimmen dürfen. Wer beruflich Auto fährt, nicht über den Ausbau von Straßen. Wer Ställe betreibt, nicht über die Entlassung aus dem Landschaftsschutz für Schweineställe. Undsoweiter undsoweiter. In Wirklichkeit gibt es für ein Mitwirkungsverbot strenge Regeln.
Die müssen von Fall zu Fall interpretiert werden. Dies tut die Kreisverwaltung, nicht der betroffene Kreistagsabgeordnete. Wären es nicht die Windanlagen, Kommentator Boick würde an der Mitwirkung auch gar keinen Anstoß nehmen. Einen ähnlichen Kommentar wie den seinen am Sonnabend hat er in anderen Fällen nicht geschrieben. Für ihn ist klar: Windkraftanlagen haben im Landschaftschutzgebiet und im Naturpark nichts zu suchen. Als Zeugen dafür zitierte er in seinem vorangegangenen Bericht Naturpark-Geschäftsführer Nahmmacher. Der ist ein besonders glaubwürdiger Zeuge. In seinen 25 Jahren als Naturpark-Geschäftsführer kann man sich nicht errinnern, dass er schon einmal die Verträglichkeit von Naturpark und Atomanlagen in Frage stellte. Aber bei Windanlagen darf er Laut geben. Die "naturschutzfachlichen Grundlagen" für die Bewertung von Windkraftstandorten sind so eindeutig nicht, wie Kommentator Boick vorgibt. Keine Frage, auch Windräder müssen sich den Abwägungen stellen, wie viel Umweltauswirkungen vertretbar sind. Aber um Abwägung geht es der Front von angeblichen
Landschafts- und Heimatschützern längst nicht mehr. Das politische Biedermeier hat Einzug gehalten in Lüchow-Dannenberg.
Marianne Tritz
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