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28.08.2003 › Euratomvertrag inhaltlich überprüfen |
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Überprüfung von Euratom-Vertrag
Die Vorschläge des Europäischen Konvents für eine Verfassung eröffnen der Bundesregierung die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt den Euratom-Vertrag inhaltlich überprüfen zu lassen. Eine Übereinkunft innerhalb der EU, schon jetzt den Euratom-Vertrag zu ändern, sei wegen der unterschiedlichen Auffassungen zur Atomenergie in der Verfassungsdiskussion nicht möglich gewesen. Die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, dass der Euratom-Vertrag grundlegend überarbeitet wird. Mit dieser Antwort reagierte die Bundesregierung am Dienstag auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Der Euratom-Vertrag werde nicht Teil der Verfasssung, sondern bleibe ein eigenständiger Vertrag und damit primäres Recht. Seine Anpassung an die neue Verfassung erfolgt durch ein der Verfassung angefügtes Protokoll. Diese technische Anpassung sei notwendig. Allerdings hält die Bundesregierung den gesamten Euratom-Vertrag für "weitgehend überholt", heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Für eine Ausstiegspolitik behalten jedoch seine Vorschriften über die Reaktorsicherheit, den Strahlenschutz, über Safeguardkontrollen oder die Behandlung von nuklearen Rückständen Gültigkeit.
Für eine künftige Veränderung des Euratom-Vertrages nennt die Bundesregierung als einen der wichtigsten Punkte die Einführung des Mitwirkungsrechtes des Europäischen Parlaments an allen Entscheidungen, bei denen es um Euratom geht. Das Ziel der Kommission, für die erweiterte EU, also auch für osteuropäische Reaktoren, einheitliche Mindeststandards für einen sicheren Betrieb festzulegen, wird von der Bundesregierung unterstützt. Allerdings enthalten die bisher vorgelegten Richtlinienentwürfe
dafür noch kein geeignetes Konzept, stellt die Bundesregierung fest. Was bisher von Energiekommissarin de Palacio vorgelegt wurde, verbessere die Sicherheit nicht, treffe auf der anderen Seite aber detaillierte Regelungen, die weit über Sicherheitsfragen hinausgingen. Auch nahezu alle anderen EU-Länder hätten in ersten Aussprachen Zweifel an den Palacio-Vorlagen geäußert. Sie seien mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, demzufolge die einzelnen Länder in eigener Zuständigkeit regeln, was nicht direkt Gemeinschaftssache ist.
Die EU-Kommission stütze sich bei ihren Richtlinienvorschlägen auf ihre Zuständigkeit beim Gesundheitsschutz. Die Bundesregierung bezweifelt, ob diese Zuständigkeit als Rechtsgrundlage ausreicht. Vor allem die Kommissionsvorschläge für die Endlagerung radioaktiver Abfälle lehne die Bundesregierung ab., heißt es in der Antwort auf die FDP-Anfrage. Die zeitlichen Vorgaben (ein Endlager bis 2018 zu genehmigen) seinen angesichts der wissenschaftlich anspruchsvollen Fragestellungen nicht
akzeptabel. Sie könnten voraussichtlich auch von keinem anderen Mitgliedsland eingehalten werden. Deshalb erübrigt sich auch die Antwort auf die FDP-Frage, ob das derzeitig deutsche Atomrecht mit den Vorstellungen der EU-Kommission konform gehe.
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