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01.07.2003 › Eine Verfassung für Europa |
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Europa erhält eine Verfassung. Das ist eine gute Nachricht für einen Kontinent, der einmal als unheilbar zerstritten galt, dessen Staaten jahrhundertelang Kriege gegen einander führten. Europa erhält eine Verfassung. Auch wenn sich viele mehr von der Verfassung versprochen hatten, so ist sie doch fortschrittlicher, als es diesem zersplitterten, zerstrittenen, oft kleinkarierten, nur auf den eigenen Vorteil bedachten Teil der Welt zugetraut worden war.
Die neue Verfassung wurde von Volksvertretern aller Mitgliedsländer beraten und entworfen.
Auf dem Wege zu diesem Verfassungentwurf gab es allerdings auch Enttäuschungen. In der Region, die als deutsches Atomentsorgungszentrum vorgesehen ist, wird allem voran der Umgang mit dem Euratom-Vertrag als ungenügend empfunden. Zu Recht. Was bleibt, ist eine kleine Hoffnung, daß der Mangel zwar nicht beseitigt, aber im Rahmen der anstehenden Regierungskonferenz doch minimiert werden kann.
Zunächst ist allerdings festzuhalten, daß die Behauptung der Naturschutzverbände, der Euratom-Vertrag wäre Bestandteil der Verfassung, nicht stimmt. Der unselige Vertrag, der noch immer die Förderung der Atomenergie in Europa organisieren soll, bleibt außerhalb der Verfassung. Das Protokoll, das dem Vertrag über die Europäische Verfassung anfügt wird, regelt lediglich die Auswirkungen, die sich aus den neuen Bestimmungen der Verfassung auf die Europäische Atomgemeinschaft ergeben. Das ist schlimm genug, aber nicht dasselbe. In einem Punkt geht das Protokoll allerdings über diesen Auftrag hinaus, indem die Verschmelzung der Rechtspersönlichkeiten von EU und Atomgemeinschaft vorschlägt. Dies wollen wir aber auf jeden Fall verhindern.
Trotz mehrfacher Intervention von Außenminister Joschka Fischer ist dies bisher leider nicht gelungen, aber die Bundesregierung wird dies - sollte es nicht in der abschließenden Konventssitzung im Juli nicht schon gelingen - dann auf der Regierungskonferenz vehement einfordern.
Eines ist sicher: Euratom kann keinem Mitgliedsland vorschreiben, Atomenergie anzuwenden. Oder großzügige Forschungsförderung zu betreiben. Die Länder, die diesem Fossil anhängen, sind in der Minderheit. Aber in einer politisch starken Minderheit, wie man feststellen konnte. Das Protokoll, mit dem Euratom an die Verfassung angepasst wird, spricht davon, daß der Euratom-Vertrag auch künftig seine volle rechtliche Wirkung entfalten müsse. Das genau wird in den nächsten Monaten noch verändert werden müssen. Im Gegenteil, die Staaten, die gegen die Atomenergie sind, sollten sich für eine Protokollnotiz einsetzen, wonach der Euratom-Vertrag 2007 ausläuft.
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