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28.05.2003 › Atomwirtschaft will Ausstiegskonsens uminterpretieren |
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„Die Bundesregierung gibt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben eine Erklärung ab, die als Anlage 4 Bestandteil dieser Vereinbarung ist."
Dieser Satz steht in der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energiewirtschaft zum Atomausstieg vom Juni 2000. In dem erwähnten Anhang stellt die Bundesregierung einerseits fest, dass Gorleben eignungshöffig sei. Andererseits erklärt sie mit Wissen der Energiewirtschaft, dass nach ihrer Überzeugung Zweifel am Endlagerkonzept angebracht sind. Diese Zweifel werden detailliert begründet. Unter anderem ist der Stand der Wissenschaft längst über die Vorfestlegungen, die zu Gorleben führten, hinaus. Dieser Anhang ist, wie oben erwähnt, Bestandteil der Vereinbarung von Regierung und Energiewirtschaft.
Neuerdings erklärt die Industrie, namentlich das Vorstandsmitglied von Eon-Energie Walter Hohlefelder, dass die Suche nach einem neuen Endlager nicht vereinbart worden sei. Das vom AKEnd entworfene Verfahren sei ein Verstoß gegen die Vereinbarung von 2000. Die Atomwirtschaft unterstützt damit die Verweigerungshaltung der CDU. Deren Sprecher Kurt-Dieter Grill begrüßte denn auch eifrig die Eon-Erklärung.
Es ist nicht verwunderlich, dass die Atomwirtschaft versucht, den Ausstiegskonsens in ihrem Sinne umzuinterpretieren. Dass sie das versuchen würde, war von Anfang an klar. Nur durchgehen lassen darf man es ihr nicht. Wenn sie mit den Erklärungen wie die des Eon-Vorsitzenden den Sinn und den Wotlaut der Vereinbarung aushöhlt, dann kehrt das Land zurück zur Konfrontation über die Atomenergie. Das Vorgehen Hohlefelders ist geeignet, die Abglehnungsbegründung der Konsensgegner zu rechtfertigen, dass die Industrie nämlich nimmt, was sie kriegen kann, aber nicht bereit ist, auch nur den kleinen Finger zu reichen. In diesem Fall die Genehmigung der dezentralen Zwischenlager als Entsorgungsnachweis annimmt, aber den gesellschaftlichen Konsens zu einer neuen Endlagersuche hintertreibt. Die Erklärung Hohlefelders lässt Zweifel daran zu, ob mit der Energiewirtschaft auf Dauer Verabredungen möglich sind.
Zu den Behauptungen Hohlefelders: die Energiewirtschaft wusste bei den Konsensgesprächen und bei der Unterzeichnung der Vereinbarung, daß die Bundesregierung eine neue Endlagersuche anstrebt. Sie hat von diesen Überlegungen, wie das Zitat oben zeigt, auch offiziell Kenntnis genommen. Wenn Hohlefelder erklärt, die neue Endlagersuche werde in der Vereinbarung nicht erwähnt, dann stellt er umgekehrt auch fest, dass sie nicht ausgeschlossen wurde. Ein Verstoß stellt der AKEnd-Prozeß deshalb mitnichten da. Wenn die Energiewirtschaft den Atomkonsens aufkündigen möchte, dann soll sie es sagen, anstatt Hintertreppen-Exegese zu betreiben.
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