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07.04.2003 › Stellungnahme zum Hochwasserartikelgesetz |
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Die Hochwasserwellen des vergangenen Jahres und vom Jahresanfang sind längst vorbei. Die Aufregung hat sich gelegt. Nun droht eine andere Gefahr: die der Gleichgültigkeit. Als das Wasser in die Häuser schwappte, waren alle Verantwortlichen vor jeder Kamera bereit, Konsequenzen aus der Katastrophe zu ziehen, unabhängig von parteipolitischen Erwägungen. Es schien klar, dass man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen könnte. Doch von diesem Einverständnis ist man heute in den Bundesländern, zum Beispiel entlang der Elbe, schon wieder weit entfernt. Über Bebauungspläne wird wieder so geredet, als hätte es das Wasser nie gegeben.
Die Bundesregierung hat noch im vorigen September in einem 5-Punkte-Programm die wichtigsten Ziele eines besseren Hochwasserschutzes festgelegt. Die Umsetzung dieser Ziele soll jetzt in einem Artikelgesetz geregelt werden, für das Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) dem Kabinett Anfang April die Eckwerte vorgelegt hat.
Das Artikelgesetz würde Auswirkungen auf verschiedene andere Gesetze des Bundes und der Länder haben. Baugesetzbuch, Wasserstraßengesetz, Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz wären unter anderem betroffen.
Das Ziel ist neben dem Schutz von Leib und Leben sowie Eigentum auch eine Schadensminimierung für die öffentliche Hand. Gerade hat die Bundesregierung den betroffenen Kommunen deren Eigenanteil an den Hochwasserfolgen abgenommen. Damit kann das Problem jedoch nicht erledigt sein. Es muss Vorsorge getroffen werden, damit der Schaden bei künftigen Fällen möglichst gering wird.
Deshalb sollen in die Gesetze der Länder, etwa die Bauleitplanung, Überschwemmungsgebiete förmlich ausgewiesen werden. Sie würden Flächen betreffen, die bei einem Jahrhunderthochwasser überschwemmt werden. Für diese Gebiete sollen besondere Schutzvorschriften und Verbote erlassen werden. Zum Beispiel ist Ackerbau in Überschwemmungsgebieten schon aus Gründen des Erosionsschutzes nicht sinnvoll, Baugebiete noch viel weniger. Neubauten, etwa auch pivilegierte landwirtschaftliche Bauten, sollen künftig in Überschwemmungsgebieten nicht mehr zugelassen werden.
Etwas anders wären „überschwemmungsgefährdete Gebiete". Die würden nur bei Hochwasserständen weit über der Jahrhundertmarke oder bei Deichbruch betroffen. Die Länder sollten diese Flächen ermiteln, aber nicht förmlich festlegen, schlägt Bundesumweltminister Trittin vor. Die Bundesländer sollen für diese Flächen geeignete Schutzmaßnahmen erlassen.
Ziel aller Regelungen ist es, mindestens 200jährige Hochwasserstände beherrschen zu können. Dazu soll der Bund Vorgaben machen über die Zurückverlegung von Deichen, die Rückhaltung von Niederschlagswasser und die Schaffung von Retentionsräumen. Außerdem müsse für rechtzeitige Warnung und vielleicht sogar für einzelne Verbote, zum Beispiel Ölheizungen in bestimmten Gebieten, gesorgt werden. Die Wasserstraßen sollen hochwasserneutral unterhalten oder ausgebaut werden.
Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums haben die Bundesländer bis zu fünf Jahren Zeit, nach Verabschiedung des Artikelgesetzes die Vorgaben umzusetzen. In drei Jahren sollten sie jedoch bereits nationale Hochwasserpläne vorlegen, die sich auf ihre jeweils gefährdeten Flußabschnitte beziehen.
Die Eckpunkte sind die Konsequenz aus der Erfahrung des vergangen Jahres. Damals schüttelten alle den Kopf über Neubaugebiete und Industrieparks in Flußsenken oder die dicke Schicht von Schlamm, den das Wasser von umgebrochenen Ackerflächen im Überschwemmungsgebiet abtrug und über Häuser, Straßen, Gärten und Wiesen legte. Bleibt zu hoffen, dass die grundsätzliche Einigkeit von damals zu einer grundsätzlichen Übereinstimmung bei der Neuregelung führt.
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