18.12.2002 › Zuwanderungsgesetz ist ein Meilenstein für Deutschland

 

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Marianne Tritz in der Landeszeitung Lüneburg:

18.12.2003

Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz gekippt. Kann die Zuwanderung von Ausländern angesichts der kommenden Wahlkämpfe jetzt noch gesetzlich geregelt werden?

Ja, denn wir werden das Zuwanderungsgesetz wieder in den Bundestag einbringen. Das Zuwanderungsgesetz ist ein Meilenstein für Deutschland. Es ist ein gutes Gesetz. Wir wissen uns hierfür von einem sehr breiten gesellschaftli-chen Konsens getragen. Es ist genau dieser gesellschaftliche Konsens, den die CDU /CSU aus Wahlkampf- Gründen mit ihrer Verweigerungshaltung aufgekündigt hatte.

Wir erwarten, dass die Union, nachdem die Wahl-kämpfe bald vorbei sein werden, zur Vernunft zu-rückkehrt und sich einem modernen Zuwande-rungsrecht nicht länger verweigert.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das rot- grüne Zuwanderungsgesetz ist keine Entscheidung in der Sache. Karlsruhe hat sich nicht zu den Inhalten des Gesetzes geäu-ßert, sondern lediglich zu seinem Zustandekom-men. Dabei haben alle Beteiligten Schuld auf sich geladen - auch die Vertreter der CDU.

An der Notwendigkeit der Modernisierung des deutschen Zuwanderungsrechts ändert sich aber nichts. Deshalb werden wir mit der SPD diesen verein-barten Weg weiterhin gemeinsam beschreiten.




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