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Jörn Kalinski, Oxfam Deutschland e.V. |
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Nutzen und Gefahren - Abwägung der Kosten
Rüstungstransfers können sinnvoll sein, um die legitimen Sicherheitsbedürfnisse von Staaten zu gewährleisten. Sicherheit genießt höchste Priorität für arme Menschen, denn sie ist eine notwendige Voraussetzung für sie, um aus eigener Kraft eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse herbeizuführen. Andererseits können überdimensionierte oder unnötige Waffenkäufe die Zukunftsfähigkeit von Entwicklungsländern gefährden, indem sie zu Lasten ihrer wirtschaftlichen Ressourcen und Sozialsysteme gehen. Hinzu kommen die Auswirkungen des rechtswidrigen Einsatzes von Waffen: Tod und Verletzung, Flüchtlingsströme sowie Zerstörung von sozialer und ökonomischer Infrastruktur.
Deshalb müssen vor jedem Rüstungstransfer Nutzen und Gefahren für die nachhaltige Entwicklung eines Empfängerlandes systematisch geprüft und sorgfältig abgewogen werden.
Nachhaltige Entwicklung als Exportkriterium
Kontrollsysteme wie das der Bundesrepublik Deutschland binden die Zulässigkeit von Rüstungstransfers an politische Kriterien: Menschenrechte, Gewaltprävention und nachhaltige Entwicklung. Doch nur die ersten beiden Kriterien sind fest in internationalem Recht verankert (z.B. UN-Charta) und damit justiziabel.
Anders verhält es sich beim dritten Kriterium: Zwar verpflichtet die UN-Charta alle Mitgliedsstaaten dazu, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sicherzustellen, und die UN-Vollversammlung erklärte 1986 ein "Recht auf Entwicklung". Doch bleibt der Entwicklungsbegriff weit auslegbar und ist völkerrechtlich nicht eingeklagbar. Dies gilt noch mehr für den Begriff der "nachhaltigen Entwicklung", der sich etwa seit Anfang der Siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts herausgebildet hat und 1987 durch den Bericht "Unsere Gemeinsame Zukunft" der World Commission on Environment and Development" unter Vorsitz von Gro Harlem Brundtland popularisert wurde. Mit den im September 2000 von 189 UN-Mitgliedsstaaten beschlossenen "Millenium Development Goals" existiert eine politisch bindende internationale Verpflichtung, die acht Aspekte nachhaltiger Entwicklung beschreibt und ihre globale Verwirklichung bis 2015 fordert.
Das von Nicht-Regierungsorganisationen geforderte internationale Waffenhandelsabkommen ("Arms Trade Treaty", ATT) fasst bestehende staatliche Verpflichtungen bezüglich Waffentransfers nach internationalem Recht zusammen. Neben Menschenrechten und Gewaltprävention ist im ATT auch nachhaltige Entwicklung als Exportkriterium verankert (Artikel 4 c).
Oxfam untersucht gegenwärtig im Rahmen der Kampagne "Waffen unter Kontrolle!" geeignete Möglichkeiten, das Kriterium der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage des ATT politisch und juristisch besser handhabbar zu machen. Am exaktesten lassen sich die volkswirtschaftlichen Konsequenzen von Rüstungsexporten mit ökonomischen Indikatoren abgleichen und damit juristisch fassbar machen. Komplexer ist die Messung der konkreten Auswirkungen von bestimmten Rüstungstransfers auf soziale Faktoren wie Zugang zu Lebensmittelversorgung, Gesundheitsfürsorge oder Bildung.
Mit der Unterzeichnung des Arms Trade Treaty und der Umsetzung von darauf basierenden Instrumenten in den einzelnen nationalen Exportkontrollsystemen würde endlich eine solide rechtliche Basis geschaffen werden, um weltweit Rüstungstransfers zu verhindern, die Menschenrechte, politische Stabilität oder nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern bedrohen würden.
Nachhaltige Entwicklung (Sustainable development):
Wirtschaftliches Wachstum
und sozialer Fortschritt, der
die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren,
dass künftige Generationen
ihre eigenen Bedürfnisse
nicht befriedigen können.
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