|
Dr. Mathias John, amnesty international |
|||
|
Dr. Mathias John, amnesty international
Unkontrollierte Rüstungstransfers - Bedrohung für Menschenrechte und Sicherheit
Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zählen immer noch zu den größten Herausforderungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Weltweit wüten weiterhin bewaffnete Konflikte, die Gewalt, Tod und Leid vor allem über die Zivilbevölkerung bringen. Landminen oder nicht explodierte Munition bedrohen noch auf fast unabsehbare Zeit nach einem Krieg die Menschen in den betroffenen Staaten. Einen gravierenden Beitrag dazu leisten unkontrollierte Rüstungstransfers. Rüstungsgüter kommen aber nicht erst mit Ausbruch offener (Bürger-)Kriege
zum Einsatz, sondern tragen in vielen Staaten schon alltäglich zu Gewalt, Repression und Menschenrechtsverletzungen bei.
Das Problem
Ein zentrales Problem ist die Verfügbarkeit - nahezu umstandslos erhalten menschenrechtsverletzende Staaten Waffen samt Munition, Lizenzen zur Produktion oder Ausbildung. Rüstungsexportkontrollen sind im Allgemeinen zu schwach und mit Schlupflöchern durchsetzt. Häufig fehlt der politische Wille, Rüstungstransfers zu verhindern, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen führen können. Auch die Aufweichung von Standards im so genannten "Kampf gegen den Terror" trägt dazu bei, notorischen Menschenrechtsverletzern mehr und neue Waffen in die Hand zu geben. Folge ist zudem die weitere Aufrüstung in Konfliktregionen, dabei verdienen besonders auch private Waffenmakler. Verantwortlich für das Leid sind auch die Käufer, die mit den Waffen Schrecken und Tod verbreiten. Und nicht zuletzt ist vielfach ein gesellschaftlicher Mentalitätswandel zu beobachten, der zunehmend zur Akzeptanz von Waffen im Alltag mit der Waffe als Statussymbol oder "Produktionsmittel" führt - womit gewalttätige Konfliktlösungen zunehmen und Waffen in privater Hand immer häufiger als Todesursache auftreten.
Die Lösung: Verbindliche internationale Regelungen
Die internationale Gemeinschaft steht noch ganz am Anfang einer wirklich wirksamen Kontrolle der Rüstungstransfers, die ein entscheidender Beitrag zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen sein könnte. Trotz erster Schritte nimmt die Bedrohung der Menschenrechte, des Friedens und der nachhaltigen Entwicklung durch unkontrollierte Rüstungstransfers eher noch zu. Fehlende rechtliche Regelungen, fehlende Verbindlichkeit bestehender Regeln, unpräzise Formulierungen von Genehmigungskriterien, von Land zu Land unterschiedliche Praxis in der Anwendung der Regelungen und die fehlende Transparenz der Geschäfte ermöglichen weiterhin einen florierenden weltweiten Waffenmarkt. Zusätzlich fehlen immer noch wirksame Kontrollen der Vermittlung von Waffengeschäften und zur Verhinderung des Exports von Folterwerkzeugen. Notwendig sind einheitliche verbindliche Regelungen, wie sie die Kampagne "Waffen unter Kontrolle!" fordert.
Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Deutschland spielt für die Ziele der Kampagne "Waffen unter Kontrolle" eine besondere Rolle. Zwar verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben schon jetzt eine restriktive Rüstungsexportpolitik und unterstützt internationale Prozesse wie das UN-Aktionsprogramm zum illegalen Kleinwaffenhandel. Auf der anderen Seite ist Deutschland aber immer noch einer der weltweit größten Rüstungsexporteure und trägt schwer an einer ganz besonderen Hypothek der Vergangenheit - der Verbreitung von Schnellfeuergewehren, Maschinenpistolen und Maschinengewehren rund um den gesamten Globus. Zudem trifft die Bundesregierung auch heute noch eine ganze Reihe im Sinne des Menschenrechtsschutzes unverständlicher oder sehr bedenklicher Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte.
Damit hat Deutschland eine besondere Verpflichtung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die deutsche Praxis muss dem Ziel gerecht werden, alle Rüstungstransfers zu verhindern, die zu Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht führen können.
Zudem besteht dringender Bedarf für mehr Transparenz. Die bisherigen Rüstungsexportberichte der Bundesregierung reichen dabei nicht aus. Die genehmigten Rüstungslieferungen müssen umfassend mit Angabe der Waffentypen, dem genauen Umfang und den Empfängern offen gelegt werden. Auch die Sammelausfuhrgenehmigungen sollten im Detail dargestellt werden. Neben der Auflistung der Genehmigungen sollte auch eine Erfassung des tatsächlich erfolgten Exports für alle Bereiche der Rüstungstransfers (nicht nur für Kriegswaffen) erfolgen. Der Rüstungsexportbericht sollte in Zukunft auch auf weitere Güter ausdehnt werden, beispielsweise die so genannten dual-use-Güter.
Nicht zuletzt sollte die Bundesregierung Rechenschaft ablegen, in welchem Umfang Menschenrechte bei der Entscheidung tatsächlich berücksichtigt wurden. Die Legislative sollte sich in diesem Zusammenhang stärker dafür einsetzen, dass Transparenz-einschränkende rechtliche Vorschriften - so das Verwaltungsverfahrensgesetz und Statistikgesetz - im notwendigen Umfang geändert werden.
|
|
||