Eröffnungsrede Marianne Tritz - Parlamentarischer Abend

 

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Eröffnungsrede Marianne Tritz, MdB - Parlamentarischer Abend 24.05.2004
"Waffen unter Kontrolle" Plädoyer für einen internationalen Waffentransfervertrag

Meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich darf Sie hier recht herzlich zu unserem Parlamentarischen Abend "Waffen unter Kontrolle" begrüßen.

Ich möchte dem Plädoyer für einen internationalen Waffentransfervertrag ein Plädoyer für mehr parlamentarisches Interesse an Rüstungsexportfragen vorausschicken.

Das Thema Rüstungsexport im Deutschen Bundestag spielt leider nur eine untergeordnete, wenn nicht sogar marginale Rolle. Mit gewissem Neid müssen wir Grüne zur Kenntnis nehmen, dass das in Ländern wie Großbritannien, den USA, Schweden oder den Niederlanden zum Teil anders ist.

Für dieses begrenzte Interesse lassen sich aus meiner Sicht mehrere Faktoren ausmachen. Ich möchte hier vier Punkte hervorheben.

1. Opposition - Regierung Sicherlich macht es einen Unterschied, ob tendenziell rüstungsexportkritische Fraktionen in der Regierung oder in der Opposition sind. Der Handlungsrahmen ist ein anderer. In Oppositionszeiten haben SPD und Grüne durch zahlreiche Anfragen für mehr Transparenz gesorgt und einen Rüstungsexportbericht gefordert. In Regierungsverantwortung haben wir für dessen Einführung und permanente Weiterentwicklung gesorgt. Auch die Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinien unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen war sicherlich ein positiver Faktor. Wir bemühen uns, auch gegenüber der Regierung selbstkritisch für eine konsequente Einhaltung zu werben. Denn leider sind auch für uns einzelne Exportentscheidungen der Bundesregierung nicht bekannt, nicht nachvollziehbar oder nicht vertretbar. Dissense zu überbrücken und exekutives Handeln erfordern viel Feingefühl und einen langen Atem, noch dazu wenn es in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist und unter dem Diktum der Geheimhaltung geschieht. Im Übrigen beklagt man eher, dass die deutschen Exportregelungen zu hart seien und auf europäischer Ebene harmonisiert werden müssten. Diese Klagen hört man in allen Ländern.

2. Geheimhaltung und begrenzte Ex-Post-Unterrichtung Ein zweiter wesentlicher Faktor, der die parlamentarische Kontrolle und Mitwirkung erschwert, bezieht sich auf die Geheimhaltung und fehlende Transparenz. Rüstungsexporte gelten weitgehend noch als Staatsgeheimnisse. Innerhalb der Bundesregierung ist der Bundessicherheitsrat das oberste Entscheidungsgremium. Dessen Entscheidungen werden nach wie vor als "geheim" eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass in der Fachpresse von Seiten der Rüstungsunternehmen offen darüber berichtet wird, ist dieser Zustand unhaltbar. Der Bundestag und die Öffentlichkeit werden erst im Nachhinein und nur begrenzt über erfolgte Genehmigungen oder Ausfuhren unterrichtet. Die Folge ist, dass das "Kind dann häufig schon in den Brunnen" gefallen ist. In anderen Staaten gibt es durchaus Ansätze, die Parlamente vor Exportentscheidungen zu unterrichten, zu konsultieren oder in anderer Form einzubeziehen. Wir Abgeordnete sollten diese Modelle ernsthaft diskutieren und auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen. Auch der Deutsche Bundestag sollte sich unseres Erachtens stärker für eine größere Transparenz einsetzen und ggf. die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

3. Zuständigkeiten Der Bundestag fühlt sich für die Rahmenbedingungen, sprich Gesetze, nicht jedoch für die faktische Politik in kritischen Rüstungsexportbereichen verantwortlich. Letzteres fällt auch im Selbstverständnis der Bundesregierung in den exklusiven Bereich hoheitlichen Handelns. Es gibt keinen spezifischen parlamentarischen Rüstungsexport-Kontrollausschuss oder - wie in Großbritannien - einen Sonderausschuss aus Vertretern des Auswärtigen, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Verteidigungsausschusses. Für den "federführenden" Wirtschaftsausschuss gelten in der Regel die Prioritäten des entsprechenden Ministeriums als ausschlaggebend. Exportkritischere Ausschüsse, wie z.B. der Menschenrechtsausschuss oder der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind "nur" mitberatend tätig. Empfehlungen dieser Ausschüsse wurden vom federführenden Ausschuss nicht aufgegriffen. Dies spiegelt die Ressortzuständigkeit wieder. Schlüsselministerien sind das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium. Beide Ministerien verfolgen unterschiedliche exportpolitische Ansätze. Die endgültige Entscheidung fällt der Bundessicherheitsrat, allerdings nicht im Konsens, sondern per Mehrheitsentscheidung.

4. Komplexität und Unübersichtlichkeit Als letzten, und in der Praxis fast wirkungsreichsten Faktor möchte ich die hohe Komplexität des Rüstungsexportbereichs nennen. Trotz der Berichte - ich nenne hier den Jahresabrüstungsbericht, den Rüstungsexportbericht und den Bericht zum EU-Verhaltenskodex - haben selbst die Expertinnen und Experten unter uns große Mühe, einigermaßen den Überblick zu behalten. Das fängt bei der Definition der Rüstungsgüter an, setzt sich über zunehmend multinationale Verflechtungen im industriellen Bereich fort und findet in der Vielzahl internationaler sich zum Teil überschneidender, manchmal rechtlich manchmal politisch verbindlicher Rüstungsexportkontroll-Regime den Gipfel. Dies spiegelt sich auch in den verschiedenen nationalen und internationalen Rüstungsexportberichten wieder.

Angesichts dieser Unübersichtlichkeit ist man als Abgeordnete oder Abgeordneter schnell geneigt, den Bereich den Expertinnen und Experten innerhalb und außerhalb der Ministerien zu überlassen. Zweifellos ist das Expertenwissen wichtig und sicherlich wäre es hilfreich, wenn auch Deutschland ein SIPRI (Stockholm International Peace Research Institut)vergleichbares Rüstungsexport-Institut besäße. Vorerst müssen wir uns mit der Zuarbeit engagierter Nichtregierungsorganisationen begnügen. Neben der Gemeinsamen Konferenz für Kirche und Entwicklung (GKKE) und dem Bonner Konversionszentrum (BICC) sind es nicht zuletzt Organisationen wie amnesty international oder OXFAM, die hier Licht ins Dunkel bringen und die Debatte in Deutschland und anderen Ländern befördern.

Erst vergangene Woche hat amnesty international einen aufschlussreichen Bericht über die Waffenexportpolitik innerhalb der EU vorgelegt. Der Bericht enthält einen ausgezeichneten Überblick über die derzeitige Widersprüchlichkeit der Rüstungsexportpolitik im Europa der 25 Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland. Gleichzeitig wirbt er zur Stärkung des EU-Verhaltenskodex für ein rechtlich verbindliches internationales Abkommen.

Das Vorhaben ist ehrgeizig und verblüfft gleichzeitig durch seine Übersichtlichkeit. Auf der Homepage wirbt die Kampagne damit:

"Ein solches Abkommen soll einheitliche Standards für den Waffenhandel schaffen und alle Exporte verbieten, die zur Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beitragen - eine globale Lösung für ein globales Problem. Spätestens zur nächsten großen UN-Kleinwaffenkonferenz 2006 soll dieser Pakt durch die Vereinten Nationen verabschiedet werden."

Was es mit diesem "Arms Trade Treaty" auf sich hat, wollen wir u.a. heute Abend hier diskutieren. Bevor wir jedoch zur Diskussion übergehen, möchte ich mich ausdrücklich bei den Gastgebern für die Anregung und Einladung zu diesem parlamentarischen Abend bedanken.




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