Persönliche Erklärung zum " Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes" - 01.07.2004

 

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Ich stimme dem Gesamtpaket Bundesverkehrswegeplan zu, da es gegenüber dem alten Bundesverkehrswegeplan eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen enthält. Dazu zählen insbesondere:

·        Vorrang von Bestandserneuerung vor Neu- und Ausbau bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen

·        Einführung der Sonderkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ für besonders umweltkritische Straßenbauprojekte

·        Gleichstellung von  Schiene und Straße in der Gesamtheit der Investitionen des Bundes

Gleichwohl gibt es eine Reihe von Straßenbauvorhaben, die im neuen Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestuft sind, die ich auch weiterhin sehr kritisch sehe. Dazu gehört insbesondere die A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg in Niedersachsen. Dieses Projekt halte ich aus verkehrlichen und ökologischen Gründen für hoch bedenklich und daher für nicht vertretbar. Angesichts knapper Mittel gehe ich trotz der Einstufung der A 39 in den vordringlichen Bedarf nicht davon aus, dass das Projekt in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans gebaut wird, da es andere Projekte mit einem längeren Planungsvorlauf und einer höheren Priorität gibt, die alle verfügbaren Geldmittel binden werden.

Marianne Tritz, MdB





Nachtrag vom 02.07.04:

Letztendlich abgestimmt haben im Deutschen Bundestag nur die Mitglieder des Verkehrsausschusses. Ich nicht. Die einzige Möglichkeit für mich, meine Ablehnung zur A39 zu dokumentieren, bestand in der persönlichen Erklärung.

Gruß Marianne









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