|
A39 |
|||
|
Ein paar Worte zum Hintergrund von Verkehrsplanung:
Alle 12 bis 15 Jahre verabschiedet die Regierung/Kabinett nach Vorlage des Bundesverkehrsministers einen Bundesverkehrswegeplan. Der nimmt eine grobe Prioritätssetzung der Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße) vor mit den Kategorien: Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf mit Planungsrecht und Weiterer Bedarf. Neu ist, dass alle diese Kategorien bei ökologisch bedenklichen Projekten in Sonderkategorien eingestuft wurden. Das Parlament, d.h. die Abgeordneten, haben hierbei kein Mitspracherecht. Für die Straße und für die Schiene werden die Verkehrsprojekte des BVWP in Änderungsgesetzen durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beschlossen, nämlich dem Fernstraßenausbaugesetz und dem Schienenwegeausbaugesetz. Es hat einige wenige rot-grüne Änderungsanträge zu Einzelprojekten gegeben. Voraussetzung für einen solchen Antrag war, dass SPD und Grüne dem gemeinsam zustimmen. In den meisten Fällen, so auch im Fall der A 39, hat die SPD aber eine von uns vorgeschlagene Abstufung der Priorität abgelehnt. Umgekehrt konnten wir verhindern, dass noch mehr Autobahnen in den Vordringlichen Bedarf aufgestuft wurden. Anschließen sind beide Gesetze im Ausschuss als Gesamtpaket und im Plenum des Bundestages verabschiedet worden.
In dem Gesamtpaket sind zum Beispiel 700 Ortsumgehungen und zahlreiche Schienenprojekte enthalten. Die würde es alle nicht geben, wenn die beiden Gesetze gescheitert wären. Es ist ein Kompromiss, bei dem aber das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Parlament einen eindeutigen Vorteil hatte. Das Bundesverkehrsministerium konnte vorlegen, und wir mussten sehen, für jedes Einzelprojekt, dass wir noch verändern wollten, eine Mehrheit mit der SPD hinzubekommen. Da die SPD sich bei der Straßenbaupolitik kaum von der Opposition unterscheidet, waren wir hier in einer strategisch schwachen Position. Bedenkt man, dass alle anderen Parteien Straßenbaubefürworter sind, haben wir einiges erreicht.
Wie geht es weiter?
Mit der Abstimmung ist die A 39 ist in den Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag (VÖ) im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eingestuft worden.
Die A 39 befand sich zudem in der Liste von Projekten, bei denen die Klagemöglichkeiten von Betroffenen auf eine Instanz (regulär 2 Instanzen) beschränkt werden sollte. Dieses sog. Infrastrukturbeschleunigungsgesetz wird auf Wunsch der Grünen nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen. Aber: Schwarz-Gelb will diese Einschränkung auch, sogar für alle Bundesverkehrsprojekte von der kleinsten Ortsumgehung bis zum Transrapid! Im Bundesrat haben die unionsregierten Länder mehrfach entsprechende Anträge gestellt.
Nächste Schritte:
Das Land Niedersachsen mit den zuständigen Straßenbaubehörden wird die A 39 planen (im Einverständnis mit dem Bundesverkehrsministerium, die sich auf den BVWP berufen kann). Zunächst muss ein Raumordnungsverfahren mit einer Linienbestimmung ("Wo genau soll die Trasse lang führen") gemacht werden, danach wird das Planfeststellungsverfahren mit den festgelegten Beteiligungsrechten der Verbände und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss kann von Umweltverbänden oder Betroffenen beklagt werden.
Diese Planungen werden abschnittsweise erfolgen. Ob alle Abschnitte parallel zur gleichen Zeit geplant werden, ist eher unwahrscheinlich. Man wird zunächst das planen, was man als erstes Bauen will (vermutlich Südabschnitt oder einen Teil um Uelzen, der dann bis zur Fertigstellung schon die Funktion einer Ortsumgehung übernimmt).
Erst dann, und das wird vermutlich erst 2007/2008 sein, wird das Bundesverkehrsministerium im Haushalt Geld für die Realisierung des Projekts beantragen. Dies geschieht im Straßenbauplan, der eine Anlage zum Einzelplan 12 (Haushalt des Verkehrsministeriums ist). Mit der Einstellung in den Straßenbauplan wird zudem darüber entschieden, ob der naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet ist. Dazu wird dem Parlament vorher vom Bundesamt für Naturschutz und vom Bundesumweltministerium eine Einschätzung überreicht, ob das Projekt die Kriterien erfüllt oder nicht. Dies ist häufig eine Abwägungsfrage, die auch politisch beeinflusst werden kann. Ein schwarzes oder gelbes Umweltministerium, dass auch die fachliche Aufsicht über das Bundesamt für Naturschutz hat, wird eher geneigt sein, solche Fragen im Sinne des Straßenbaus zu beantworten.
Fazit: Ob ein Projekt realisiert wird, ist von vielen Faktoren abhängig, nicht zuletzt vom Geld. Es gibt Beispiele von Autobahnprojekten, die über 40 Jahre im vordringlichen Bedarf standen, wo sich dann am Ende doch nie ein Spaten gerührt hat (Beispiel A 4 Rothaargebirgsautobahn zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen).
Fakt ist aber in jedem Fall, dass eine teure und langwierige Autobahnplanung, der Realisierung in den Sternen steht, schnelle und flexible Entlastungen von Ortsdurchfahrten verhindert. Das muss auch den Straßenbefürwortern klar sein.
Viele Grüße
Marianne
|
|
||