Hartz IV: Fakten statt Vorurteile

 

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Bündnis90/ DIE GRÜNEN treten seit langem für die Schaffung einer bedarfsorientierten Grundsicherung ein, die Allen einen verlässlichen Schutz garantiert, wenn andere Sicherungssysteme nicht greifen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist eine alte grüne Forderung, um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt fördern, die individuelle Betreuung zu verbessern und gleiche Bedingungen für alle Langzeitarbeitslosen zu gewährleisten und eine finanziell unabhängige Existenz ermöglicht.

Ist Hartz IV Armut per Gesetz?
NEIN. Mit Einbußen haben vor allem Alleinstehende zu rechnen, die früher ein hohes Einkommen hatten, oder Paare, bei denen einer gut verdient. Wer arbeitslos ist und Hilfe braucht, bekommt Arbeitslosengeld II (ALG II). Das kann durchaus mehr sein als die heutige Arbeitslosenhilfe. In den neuen Bundesländern sind das 331,- € für Alleinstehende, 596,- € für Paare. Dazu kommen die vollen Kosten für Miete und Heizung sowie 199,- € für jedes Kind bis 14 Jahre und 265,-€ für jedes Kind von 15-18 Jahren.

Was ist mit meinen Ersparnissen?
NEIN. Denn die Freibeträge für Vermögen sind dann höher als die der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und deutlich höher als die der Sozialhilfe.

Welche Vermögenswerte werden nicht angerechnet?
- Ein angemessenes Auto
- Eine selbstgenutzte Immobilie (Haus/Wohnung) in angemessener Größe
- Datschen genießen die bisherigen Regelungen der Arbeitslosenhilfe

- Barvermögen:
ein Grundfreibetrag von 200,-€ pro Lebensjahr (mindestens4.100,-€, höchstens 13.000,- €) pro Erwerbstätige und Lebenspartner. Für vor dem 01.01.1948 Geborene gelten 580,-€ pro Lebensjahr und höchstens 33.800,-€

- Private Altersvorsorge:
Anlageformen, die der Altersicherung dienen und erst zu Beginn der Rente aktiviert werden, vollständig ( Riester-Rente ) oder bis zu 13.000,-€ anrechnungsfrei.

- Kinder:
Freibetrag für jedes Kind von 4.100,-€ - Rücklagen:
Für besondere Anschaffungen ein Freibetrag von 750,-€ pro Person (auch für Kinder).

Müssen Eltern für Ihre volljährigen Kinder zahlen?
NEIN. Eltern werden nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen wenn ihre Kinder über 25 Jahre sind und ALG II beziehen. Umgekehrt gilt das Gleiche für Kinder deren Eltern ALG II beziehen. Ausnahmen u.a. für Eltern deren Kinder unter 25 sind und ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Für diese Kinder müssen die Eltern sorgen, sie zählen zur Bedarfsgemeinschaft.

Müssen Arbeitssuchende für 1 € arbeiten?
NEIN. Wer in einem Zusatzjob Arbeiten für die Gemeinschaft übernimmt, bekommt dafür – zusätzlich zu seinem ALG II – eine Aufwandsentschädigung. Diese wird nicht auf das ALG II angerechnet und kann den Lebensunterhalt auf 800 bis 900 € erhöhen. Er bietet u.a. die Möglichkeit im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen und sich weiter zu qualifizieren. Viel Arbeitssuchende und Kommunen haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

Ist Hartz IV sozial gerecht?
JA. Denn sozial gerecht ist es vor allem Menschen in Arbeit zu bringen, damit sie für sich und ihre Familie sorgen können. Durch die gemeinsam von Grünen, SPD, CDU und CSU beschlossene Reform werden Arbeitssuchende besser betreut und in Arbeit vermittelt, müssen aber auch aktiv mitwirken. „Fördern und Fordern“ heißt: Wer erwerbsfähig und bedürftig ist, wird vom Staat aus Mitteln der Allgemeinheit unterstützt, aus eigener Kraft wieder in Lohn und Arbeit zu kommen.

Lesen Sie weiter: Themenspecial Hartz IV und Fakten zu Hartz IV Arbeitslosengeld-II




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